Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Anwendungsbereich

1. Gegenstand und Geltungsbereich der AGB

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Rechtsbeziehung
zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter (nachfolgend «Kunde») und der Vitabella Lago AG, Dersbach-
strasse 61, 6333 Hünenberg See (nachfolgend „Vitabella“). Dies umschliesst alle Standorte/Betriebe der
Vitabella Lago AG.
Die AGB sind integrierender Bestandteil aller vertraglichen Vereinbarungen zwischen Vitabella und dem
Kunden sowie Grundlage sämtlicher Leistungen von Vitabella. Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsab-
schluss gültigen Geschäftsbedingungen der Vitabella. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kom-
men nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart
wurde.
Die weiteren Bestimmungen (Kapitel D) gelten für sämtliche von Vitabella erbrachten Leistungen.

2. Definitionen

Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von 10 gebuchten Per-
sonen.
Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch E-Mail-Nachrichten.

B. Hotel

3. Vertragsgegenstand

Die AGB über die Miete von Zimmern, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen
kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Kunden oder konkludent zustande.
Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch Vitabella verbind-
lich.
Vertragsänderungen werden für Vitabella erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Ein-
seitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Kunden sind unwirksam.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Be-
herbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vitabella.

4. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrages bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten
Reservation des Kunden.
Der Kunde hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes
Zimmer.
Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss Vitabella den
Kunden rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel einer
vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten.
Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten von Vitabella. Lehnt der Kunde das
Ersatzzimmer ab, so hat Vitabella vom Kunden bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend
zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

Vitabella Lago AG | Dersbachstrasse 61 | 6333 Hünenberg See
CHE: 382.134.312 Ausgabe September 2025

5. Nutzungsdauer / Optionsdaten / Verlängerung – Abreisetag

5.1. Nutzungsdauer

Seminarraum:
Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Kunden das Recht zu, die gemieteten Räume ganztags
ab 08.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags bis 18.00 Uhr des Abreisetages sowie halbtags 08.00 Uhr bis
12.00 Uhr oder 13.00 Uhr bis 18.00 zu nutzen.

Hotel:
Die Hotelzimmer sind ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Tag der Abreise vor 11.00 Uhr zu verlassen.
Wünscht der Kunde, das Zimmer garantiert vor 15.00 Uhr beziehen zu können, ist zusätzlich die vorange-
hende Nacht zum vollen Preis zu buchen.
Je nach Buchungssituation kann eine späte Abreise bis 13.00 Uhr kostenlos, bis 17.00 Uhr zum halben
Zimmerpreis und danach zum vollen Zimmerpreis gewährt werden. Die Beurteilung der Buchungssituation
erliegt im Ermessen der Vitabella.
Vitabella behält sich im Falle des Verlassens des Zimmers nach 11.00 Uhr vor, die Gegenstände des Kunden
aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel kostenpflichtig aufzubewahren.
Vorbehältlich anderer Absprachen hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert
wird.
Kann der Kunde am Tag der Abreise das Hotel nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhn-
liche Umstände / höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglich-
keiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise
automatisch zu den letzten durch den Kunden gebuchten Übernachtung, verlängert.

5.2. Optionsdaten

Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Vitabella kann nach ungenutztem Ablauf der Options-
frist ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer/Räume oder Leistungen verfügen.
Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist bei Vitabella eingetroffen sein.

6. Preise / Zahlungspflicht

6.1. Preisangabe / Leistungen

Die von Vitabella kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die
gesetzliche Mehrwertsteuer nach Schweizer Recht, allfällige Kurtaxen und andere Abgaben mit ein.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen wei-
teren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise von Vitabella zu zahlen. Dies gilt auch für Bestel-
lungen von seinen Begleitern und Besuchern.
Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Kunden. Preisangaben in
Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben je-
weils diejenigen Preise, die von Vitabella bestätigt werden.
Die Preise können von Vitabella geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl
der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst.

6.2. Anzahlung

Je nach Vereinbarung bzw. ab einem Reservationsbetrag von CHF 2’000.- kann Vitabella eine Anzahlung
von 20 % des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte
Entgelt zu verstehen.
Vitabella kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen und behält sich vor ein
Depot zu belasten.
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Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen.
Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt Vitabella eine Kreditkartengarantie über den gesamten
Buchungsbetrag. Bei Veranstaltungen durch Reise- oder Busgruppen müssen zwingend den gesamten Be-
trag im Voraus per Kreditkarte begleichen.
Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann Vitabella vom Vertrag (inkl.
aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 8 dieser
AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen.

6.3. Zwischenabrechnung

Vitabella steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegen-
über dem Kunden zu.

6.4. Schlussrechnung

Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zu-
sätzlicher Leistungen von Vitabella für den Kunden und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden
sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-
outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen.

6.5. Mahnung

Für jede Mahnung kann Vitabella eine Mahngebühr von CHF 30.- erheben.

6.6. Verrechnung

Gegenüber Forderungen von Vitabella ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.

7. Rücktritt durch Vitabella

Bis und mit 10 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann Vitabella ohne Kostenfolge vom
Vertrag zurücktreten.
Ferner ist Vitabella berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einsei-
tige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten:
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
– eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der von Vitabella gesetzten
Frist nicht geleistet;
– höhere Gewalt oder andere von Vitabella nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertra-
ges objektiv unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Kunden oder
des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht oder genutzt werden;
– Vitabella begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistun-
gen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Ho-
tels beeinträchtigen kann;
– der Kunde zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen
eingestellt hat;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei einem Rücktritt von Vitabella aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Kunden kein Anspruch
auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.

8. Annullation der Reservation / Annullationsgebühren

8.1. Annullation

Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung von Vitabella. Erfolgt diese nicht, so
ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch
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nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Kunden («No-show») werden 100 % der gebuchten Leistungen in
Rechnung gestellt.
Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation
des Kunden bei Vitabella. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail-Nachrichten.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt, oder erfolgen Um-
bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann Vitabella die nachfolgenden An-
nullationsgebühren in Rechnung stellen.

8.2. Annullationsgebühren

8.2.1. Einzelreservationen

Ist nichts anderes vereinbart, kann der Kunde bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Anreisedatum ohne
Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Schriftliche Absage des Aufenthalts 0 bis 48 Stunden vor dem bestätigten Anreisedatum: 80 % des Preises
gemäss Reservationsbestätigung.

8.2.2. Gruppenreservationen

Die untenstehenden Annullationsgebühren kommen zur Anwendung, wenn mehr als 30% der gebuchten
Leistungen annulliert werden.
Bis und mit 60 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum kann die Gruppereservation ohne Kostenfolge
annulliert werden.
Schriftliche Absage des Aufenthalts 59 bis 30 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum: 50 % des Preises
gemäss Reservationsbestätigung.
Schriftliche Absage des Aufenthalts 29 bis 15 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum: 75 % des Preises
gemäss Reservationsbestätigung.
14 bis 1 Tag sind dann 80 % zu bezahlen.

8.2.3. Bedingungen für besondere Zeiten/Anlässe

Die Annullation für Reservationen während speziellen Zeiten/Anlässe wie zum Beispiel Silvester, Weih-
nachten, Hochzeiten usw. sind nur bis 14 Tage vor dem bestätigten Anreise- bzw. Anlassdatum kostenfrei
möglich:
13 bis 7 Tage 50 % der Kosten
0 bis 7 Tage 100 % der Kosten
Für alle Reservationen während dieser Anlässe ist eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % des Gesamtbe-
trags erforderlich. Diese ist vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzten
Zahlungsfrist zu leisten. Die Vorauszahlung wird im Falle einer Stornierung als pauschalierter Schadenser-
satz für entgangenen Umsatz sowie den erhöhten Planungsaufwand infolge der hohen Nachfrage einbe-
halten. Erfolgt diese Vorauszahlung nicht, so kann das Hotel gebuchten Leistungen anderweitig vergeben.
Daraus entstehende Umtriebe oder Nichtvermietungen von Zimmern können dem Verursacher in Rech-
nung gestellt werden.

8.2.4. Schadenminderung Vitabella

Vitabella ist bestrebt, sowohl für annullierte Einzel- als auch Gruppenreservationen, die nicht in Anspruch
genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern Vitabella die annullierten Leistungen im ver-
einbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr
des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
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9. Verunmöglichte Anreise

Kann der Kunde in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinenabgang, Erdbeben etc.) nicht oder nicht
rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezah-
len. Der Kunde muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen. Die Zahlungspflicht für den gebuchten Auf-
enthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.

10. Vorzeitige Abreise

Reist der Kunde vorzeitig ab, so ist Vitabella berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in
Rechnung zu stellen.
Vitabella ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen ander-
weitig zu vergeben. Sofern Vitabella die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeit-
raum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Kunden um
den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.

11. Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen

11.1. Aufenthalt

Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Kunden reserviert. Das Überlassen des Zimmers
an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schriftlichen) Genehmi-
gung von Vitabella.
Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Kunde das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemie-
teten Räume und der Einrichtungen des Hotels durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und
ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.
Der Kunde hat seine Rechte und Pflichten gemäss allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien auszuüben.
Für die Grundreinigung zur Nutzung des Jugendhaus werden pauschal CHF 260.- durch Vitabella an den
Kunden verrechnet. Die Grundreinigung setzt eine Übergabe im ordentlichen Zustand voraus.

11.2. Schlüssel / Sicherheit

Die/Der vom Hotel abgegebene Zimmerkarte/-schlüssel bleibt Eigentum von Vitabella und ermöglicht ei-
nen 24-Stunden Zutritt zum Hotel. Der Verlust der Karte/des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu
melden. Eine beschädigte Karte wird mit CHF 25.- und der Verlust der Karte/Schlüssel mit CHF 50.- dem
Kunden in Rechnung gestellt.

11.3. Internet

Der Kunde trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Logindaten. Er haftet für Missbrauch und
illegales Verhalten bei der Internetnutzung.

11.4. Rauchen

Das Rauchen ist im gesamten Hotel untersagt und nur an/in entsprechend gekennzeichneten Orten/Räu-
men gestattet. Bei Zuwiderhandlung können dem Kunden pauschal CHF 150.- (erhöhter Reinigungsauf-
wand, Ertragsausfall etc.) in Rechnung gestellt werden.

12. Zusätzliche Bedingungen für Gruppen

Gruppentarife kommen nur bei vorhergehender Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung durch Vita-
bella zur Anwendung.
Für eine Gruppe mit weniger als 10 Personen gelten die Tarife für Einzelreisende.
Die gemeinsame An- und/oder Abreise von Gruppen ist Vitabella 10 Tage vor der Anreise schriftlich mit-
zuteilen.
Es wird nur eine Gesamtrechnung gegenüber dem Reiseleiter erstellt, der für diesen Betrag voll haftet.
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Die endgültige Personenzahl der Gruppe (inkl. Namensliste) der Gruppe muss Vitabella bis spätestens 10
Kalendertage vor Ankunft der Gruppe mitgeteilt werden.
Ist die Gruppe kleiner als ursprünglich angemeldet, dann werden die fehlenden Personen zu 80 % der
anteilmässig gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Zusätzliche Personen werden – unter dem Vor-
behalt der Erfüllbarkeit – als Einzelreisende gezählt und abgerechnet.
Bei Annullation einer Gruppenreservation gelten die unter Ziffer 8.2.2 aufgeführten Annullationsgebüh-
ren.

C. Veranstaltungen / Restaurant

13. Definition

Eine Veranstaltung kann Raummieten, Tischreservationen, Verpflegung, technische Einrichtungen, Unter-
kunft, Drittleistungen und weitere Leistungen umfassen.

14. Reservation / Leistungsumfang

Für die Reservation und den Leistungsumfang von Veranstaltungen gelten die Bestimmungen gemäss vor-
stehender Ziff. 3 und 4 sinngemäss.

15. Teilnehmerzahl

Der Gast verpflichtet sich, dem Hotel / Restaurant die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung
spätestens 10 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen.
Weicht die vom Gast mitgeteilte Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl ab, dann gilt:
– Bis 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl.
– Mehr als 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abweichung wird mit (höchstens) 5% berücksich-
tigt.
– Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Vitabella berechtigt, die vereinbarten
Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigen Räume und Tische zu wechseln.
– Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durch-
führbarkeit – die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

16. Preise / Zahlungspflicht

Bezüglich Preise und Zahlungsmodalitäten gelten die Bestimmungen gemäss vorstehender Ziff. 6 sinnge-
mäss.

17. Rücktritt durch Vitabella und Vorgehen bei einer Annullation von Veranstaltungen

Das Rücktrittsrecht von Vitabella richtet sich nach den Bestimmungen von Ziff. 7 der AGB.

18. Annullationsbestimmungen

Eine Annullation der Reservation einer Veranstaltung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Vitabella.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistun-
gen nicht in Anspruch nimmt.
Tritt Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt, oder erfolgen Um- bzw.
Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen so kann Vitabella die folgenden Annullationsge-
bühren in Rechnung stellen. Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist
das Eintreffen der Annullation des Kunden bei Vitabella.
Bis spätestens 90 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann der Kunde durch einseitige schriftli-
che Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
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– Absage der Veranstaltung 89 – 60 Tage vor dem Anreisetermin: 25 % des Betrages gemäss Auftragsbe-
stätigung.
– Absage der Veranstaltung 59 bis 21 Tage vor dem Anreisetermin: 50 % gemäss Auftragsbestätigung.
– Absage 20 bis 3 Tage vor dem Anreisedatum 75 % gemäss Auftragsbestätigung.
– Absage innerhalb 48 Stunden vor dem Anreisedatum 100 % gemäss Auftragsbestätigung.
Führt der Kunde innerhalb eines Jahres eine Veranstaltung im ursprünglich vereinbarten Umfang im Hotel
durch, so werden 25 % des verbuchten Rechnungsbetrages/Annullierungskosten wieder gutgeschrieben.

19. Veranstaltungsdauer

Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Vitabella die vereinbarten Anfangs- oder
Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann Vitabella zusätzlich Kosten für die Vorhaltung von Personal und
Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, Vitabella habe die Verschiebung selbst zu vertreten.
Vitabella hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf einer allfälligen Verlängerungsbewilli-
gung aus den Räumlichkeiten zu weisen.

20. Speisen und Getränke

Sämtliche Speisen und Getränke während der Veranstaltung und Aufenthaltsdauer sind ausschliesslich
von Vitabella zu beziehen.
In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen
werden. In einem solchen Fall ist Vitabella berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld zu verlan-
gen.

21. Abwicklung von Veranstaltungen

Soweit Vitabella für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Drit-
ten beschafft, handelt es auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen.
Vitabella wird vom Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen freige-
stellt.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes
von Vitabella bedarf der vorherigen schriftlichen Bewilligung durch Vitabella. Durch die Verwendung die-
ser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von
Vitabella gehen zu Lasten des Kunden, soweit Vitabella diese nicht selbst zu vertreten hat. Die durch die
Nutzung der elektrischen Anlagen und Geräte entstehenden Stromkosten kann Vitabella pauschal erfas-
sen und berechnen.
Der Kunde ist mit Einwilligung von Vitabella berechtigt, eigene Telefon und Datenübertragungseinrichtun-
gen zu benutzen. Dafür kann Vitabella Anschluss- und Verbindungsgebühren verlangen.
Störungen an von Vitabella zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden
auf Anzeige des Kunden hin rasch möglichst beseitigt. Soweit Vitabella die Störungen nicht zu vertreten
hat, werden durch Störungen weder Leistungsansprüche gemindert noch Haftungen begründet.
Der Kunde hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Be-
willigungen auf eigene Kosten einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller sons-
tigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bussgelder wegen ei-
nes Verstosses gegen die Bewilligungen sind vom Kunden zu zahlen.
Der Kunde hat die im Zusammenhang mit Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten
und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. SUISA) abzuwickeln.
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Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen bei Vi-
tabella, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftli-
chen Zustimmung durch Vitabella.

22. Durch den Kunden eingebrachte Gegenstände

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des
Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Hotelareal. Vitabella übernimmt keine Bewachungs-
und Aufbewahrungspflicht. Vitabella übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der ein-
gebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Vitabella. Die
Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Kunden.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Vitabella
ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die
Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit Vitabella abzusprechen.
Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung un-
verzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf Vitabella auf Kosten des Gasts entfernen und
/ oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann Vi-
tabella die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Kunden
die übliche Raummiete in Rechnung stellen.
Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der
Veranstaltung durch den Kunden oder Dritte anfällt, muss vom Kunden entsorgt werden. Sollte der Kunde
Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist Vitabella, ohne vorherige Anzeige und nach Ablauf des
Vertrags, zur Entsorgung auf Kosten des Kunden berechtigt.

D. Weitere Bestimmungen

23. Haftung

23.1. Vitabella

Vitabella bedingt die Haftung gegenüber dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für
leichte und mittlere Fahrlässigkeit (z.B. Defekte oder Bruchschäden) weg und haftet nur bei absichtlich
oder grobfahrlässig (ab CHF 5’000.-) verursachtem Schaden.
Sollten Störungen oder Mängel bezüglich der Leistungen von Vitabella auftreten, wird sich Vitabella auf
unmittelbare Anzeige des Kunden hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Kunde, rechtzeitig
einen Mangel Vitabella anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten
Entgelts.
Vitabella haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Für
leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Hotel nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld
oder Wertpapiere Vitabella nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung von Vitabella im Rah-
men der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen.
Wird ein allfälliger Schaden Vitabella nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprü-
che des Kunden unter.
Vitabella haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Kunden lediglich vermittelt hat.
Vitabella lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.

23.2. Kunde

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Der Kunde haftet gegenüber Vitabella für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw.
seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass Vitabella dem Kunden
ein Verschulden nachweisen muss.
Der Kunde ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer
Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm Vitabella zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag
über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste.
Wünscht der Kunde Leistungen, die nicht von Vitabella selbst erbracht werden, so handelt Vitabella ledig-
lich als Stellvertreter/Vermittler. Die Auftragserteilung an Dritte erfolgt auf Rechnung des Kunden. Der
Kunde haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen von Vitabella gegenüber Dritten.

23.3. Dritte

Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen
mit dem Kunden als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist je-
der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.

23.4. Feuer / Feuerwerk

Das Verwenden von Feuerwerkskörper wie zum Beispiel Himmelslaternen sowie das Entfachen von Feuer
ausserhalb der dafür vorgesehenen Orte (Feuerstelle) ist untersagt.

24. Erkrankung oder Tod des Kunden

Erkrankt ein Kunde während seines Aufenthaltes bei Vitabella, so benachrichtigt Vitabella auf Wunsch des
Kunden einen Arzt. Ist der Kunde nicht mehr handlungsfähig und hat Vitabella Kenntnis von der Erkran-
kung, so erfolgt die Benachrichtigung durch Vitabella.
Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Kunden. Mit dem Tod des Kunden endet
der Vertrag mit Vitabella.

25. Tierhaltung

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Vitabella und gegen eine besondere Vergütung mitge-
bracht werden.
Der Kunde, der ein Tier mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsge-
mäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. be-
aufsichtigen zu lassen. Der Kunde haftet für Schäden, welche das Tier anrichtet (In- und Aussenbereich)
wie auch gegenüber Dritten.
Der Kunde muss über eine entsprechende Tierhalterversicherung für sein Tier verfügen. Der Nachweis
der entsprechenden Versicherung ist bei Aufforderung Vitabella vorzulegen.

26. Fundsachen

Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse
nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Kunde.

27. Bilddaten

Zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeitenden sowie unseres Eigentums sowie zur Vorbeugung und Ahn-
dung von rechtswidrigen Verhaltensweisen (insb. Diebstahl und Sachbeschädigung) können der Eingangs-
bereich sowie die öffentlich-zugänglichen Bereiche unseres Betriebes durch Kameras überwacht werden.
Eine Betrachtung der Bilddaten erfolgt nur, sofern ein Verdacht auf ein rechtswidriges Verhalten vorliegt.
Andernfalls werden die Bildaufnahmen nach 168 Stunden automatisch gelöscht.

28. Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schaden-
ersatzansprüche des Kunden eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.
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29. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als ausschliesslicher Gerichts-
stand der Sitz von Vitabella Lago AG vereinbart.
Es gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

30. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so
bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung gilt eine Bestimmung als von Anfang an wirksam vereinbart, die der von den Vertragspart-
nern gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

31. Abtretung und Übertragung

Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag, ohne vorherige schriftliche
Zustimmung von Vitabella abzutreten oder zu übertragen.

AGB Vitabella Lago AG: Stand 1. Oktober 2025

Diese AGB als PDF: Allgemeine-Geschäftsbedingungen-Vitabella.pdf

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